Urkunde aus dem Jahr 1276

Aus der Geschichte der Zähringerstadt Owen
Herzog Konrad von Teck, Rilindis und Adelheid von Tamiat
‚vinea nostra sita iuxta fossatum apud Owen versus ecclesiam‘

Die Urkunde A 493 U 340, datiert 20. Juni 1276, im Landesarchiv Baden-Württemberg/Hauptstaatsarchiv Stuttgart dokumentiert eine Schenkung an das Kloster Kirchheim. Beschrieben wird jedoch nicht nur der rechtliche Vorgang der Besitzübertragung; einzelne Passagen im Urkundentext deuten gesellschaftliche Verhältnisse am Hof der Herzöge von Teck an und bieten zudem Raum für Überlegungen zur Stadtwerdung von Owen.

Eigentlich ist es ein ganz alltäglicher Vorgang: Adelheid von Damiat, Besitzerin eines herzoglichen Pfandes, verlangt von ➤ Herzog Konrad II. von Teck (* um 1235; † 2. Mai 1292) die Zustimmung, dieses Pfand um ihres Seelenheils willen dem Kloster von Kirchheim stiften zu dürfen. Konrad ist jedoch nicht der Pfandgeber und Adelheid hat das Pfand von ihrer Mutter Rilindis geerbt.

Er erlaubt die Stiftung, lässt darüber eine Urkunde ausfertigen und hängt sein Siegel daran. Er bestätigt, dass sein Vater, ➤ Herzog Konrad I. (gest. 1244/49), Rilindis zu ihrer Vermählung drei Urnen(1) Wein verpfändete. Mit dem Verweis auf seinen Vater – bone memorie Cůnradus quondam pater noster – bestätigt er die Verpfändung an Rilindis, den rechtmäßigen Anspruch ihrer Tochter Adelheid auf das Pfand und mit seinem eigenen Rechtsakt die Schenkung an das Kloster in Kirchheim. Zugleich gibt er auch zu verstehen, dass er sich selbst gut an die seinerzeit vorgenommene Verpfändung erinnert. Er behält sich den Rückkauf des Pfandes für 15 Mark Silber vor. Aber ganz so alltäglich ist bei genauerem Hinsehen die Sache doch nicht.

Herzog Konrad I. verheiratet Rilindis und gibt ihr eine Mitgift

Vor allem bei Hörigen, Unfreien oder sonstwie Abhängigen musste für die Heirat der Grundherr seine Zustimmung geben. Im vorliegenden Fall gibt Herzog Konrad I. nicht nur seine Zustimmung, er verheiratet Rilindis – Rilindi […] cum eam Bernhero marito suo militi de Tamiat matrimonialiter copulavit – mit dem Ritter Bernher von Tamiat(2) und gibt ihr eine Mitgift. Dazu verpfändet er aus seinem Eigentum einen Teil des Ertrages aus einem Weinberg, genannt ‚diu Biunde‘, von nicht unerheblichem Wert.

Auffallen muss das Missverhältnis zwischen den drei Urnen Wein aus dem Pfand – 39 l nach heutigem Maß – und dem Gegenwert von 15 Silbermark, also ca. 3,5 kg Silber, den Herzog Konrad für den Pfandrückkauf festsetzt. Man darf für die ‚urna‘ deshalb mit einer anderen Größe, nämlich dem Eimer, rechnen: „im allgemeinen zwischen 60 und 70 l, in Württemberg zwischen 294 und 307 l.“(3) Um wie viele Liter Weins es sich tatsächlich handelte, ist allerdings kaum zu ermitteln.

Ermittelt werden kann dagegen annäherungsweise die Kaufkraft für ein Pfund Silber, gewogen nach der ‚Kölnischen Mark‘. So sind die Preise für Waffen bekannt, hier wurde das Silbergeld nach Gewicht bemessen. Für einen Helm und ein Schwert musste ein Ritter etwas mehr als vier Pfund (= 900 g) Silber aufbringen; ein Kettenhemd war für ca. dreieinhalb Pfund (= 820 g) zu bekommen.(4) Auch wenn diese Werte mit Vorsicht zu nehmen sind, so lässt sich doch der Wert des von Konrad I. vergebenen Pfandes erahnen.

Zusammengefasst: Herzog Konrad I. arrangiert für Rilindis eine Ehe mit einem Ritter aus dem weit entfernten Herrschaftsbereich der Grafen von Berg (Luftlinie Owen – Schaiblishausen: rund 45 km) und gibt ihr eine hohe Mitgift. Über seine Gründe kann nur spekuliert werden. Rilindis könnte in einer besonderen persönlichen Beziehung zum Herzog gestanden oder sich unter seiner Vormundschaft(5) befunden haben. Die Vermutung, dass sie – warum auch immer – vom Hof entfernt werden sollte, stellt sich unwillkürlich ein.

A 493 U 340, verso, Hauptstaatsarchiv Stuttgart
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Die Herren von Tamiat
Über die Familie Taemiat oder Tamiat ist wenig bekannt, sie wird in den Umkreis der Grafen von Berg verortet(2), kann aber nicht näher lokalisiert werden und tritt sonst nicht weiter in Erscheinung. Eine Burg der Tamiat wird in oder unmittelbar bei Schaiblishausen angenommen, konnte bisher aber nicht nachgewiesen werden. 1261 werden ein Chvnrado de Taeimat, miles und ein Ernestus de Tæmiat als Zeugen genannt. 1265 trägt ein Ernst genannter de Tamiat ein Lehen Graf Mangolds von Nellenburg.(6)
Zur Lokalisierung des Weingartens diu Biunde – ‚Baindt‘ oder ‚Lange Baindt‘?

Mit dem Passus vinea nostra sita iuxta fossatum apud Owen versus ecclesiam, que vulgariter dicitur diu Biunde (siehe rote Hervorhebung im Kopfbild) beschreibt die Urkunde Herzog Konrads II., wo sich der Weingarten diu Biunde in der Umgebung (apud) von Owen befindet, nämlich an oder sehr nahe (iuxta) bei einem Graben (fossatum) und orientiert in Richtung (versus) einer Kirche (ecclesia).

Im Liegenschaftskataster von 1828(7), welches teils sehr alte Flurstücksnamen enthält, sind zwei Flurstücke verzeichnet, die in Frage kämen: nördlich von Owen eine „Baindt“ und südlich von Owen eine „Lange Baindt“. Welches der beiden Flurstücke ist diu Biunde aus der herzoglichen Urkunde? Eine Urkunde aus dem Jahr 1348(8) scheint eine Antwort zu geben.

Äcker, Gärten, Wiesen und swigers buͤnd   Am 3. Juli 1348 beurkundet Dekan Heinrich von Owen die Stiftung eines ➤ Ewiggeldes von 3 lb h aus den Erträgen aus Wiesen, Äckern, Gärten und Weingärten zu Owen für die Klosterfrau Agnes von Esslingen, Konventschwester im Kloster zu Kirchheim und Nichte seines verstorbenen Oheims Albrecht genannt von Owen. Davon fallen nach dem Tod der Agnes 2 lb h zu einer Jahrzeit Albrechts an das Kloster zu Kirchheim und 1 lb h gehen an die Messe in der Peterskapelle zu Owen. Die Äcker und Wiesen liegen im Dettinger Tobel, die Gärten sind gelegen in der vorstat ze Owen gen Tetingen zwischen dem vssern graben vnd swigers buͤnd und zwei Morgen Weingärten finden sich in Richtung Bruggen bei Übelritters Baumgarten.

Das Liegenschaftskataster von 1828 verzeichnet eine ‚Baindt‘ im Norden und eine ‚Lange Baindt‘ im Süden von Owen. Eines dieser Flurstücke bewahrt die Erinnerung an die Urkunde von 1276.
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Für die Flurstücke, die einen Beitrag zur Stiftung leisten, werden Namen vezeichnet, wie z.B. für die Weingärten im Süden der Stadt: vnd die selben zwen morgen buwet aͤmelli vnd berchtold der huͤther vnd bentz der gevatter. Einzig aus swigers buͤnd fließt kein Beitrag. Andernfalls hätte der Dekan Heinrich nicht versäumt, die Herkunft des Betrags so zu notieren: die buͤnd die swiger buwet (oder zu Lehen trägt oder zu Pfand hat). Sie ist für ihn nur insoweit von Interesse, als mit ihr die nördlichen Grundstücksgrenzen für die Gärten fixiert werden können.

swigers buͤnd ist nicht diu Biunde   In seiner Arbeit über vergessene Kirchen in Kirchheim unter Teck und Owen vermutet Rolf Götz, „daß es sich bei der 1276 genannten Kirche nicht um die Pfarrkirche unten im Dorf, sondern um die Kapelle im Städtle handelt.“ Auch werde die Lage des diu Biunde genannten Weingartens so beschrieben: „nahe dem Graben bei der Kirche (sita juxta fossatum apud Owen versus ecclesiam)“. Weder die Gleichsetzung von ➤ capella und ➤ ecclesia noch die Übersetzung der lateinischen Ortsbestimmung aus der herzoglichen Urkunde von 1276 ist haltbar.(9)

Vergleicht man die Ortsangaben des Dekans Heinrich mit denen aus der Urkunde Herzog Konrads, so ergibt sich: swigers buͤnd ist nicht als Weingarten (vinea) gekennzeichnet. Sie liegt nicht nahe bei bzw. unmittelbar neben dem Stadtgraben (sita iuxta fossatum). Neben dem Graben befindet sich keine Kirche wie es auch keine Richtungsangabe hin zu einer solchen (versus ecclesiam) gibt. Die „Baindt“ im Norden der Stadt kann nicht der Ort sein, wo sich der herzogliche Weingarten befand.

diu Biunde und die ‚Lange Baindt‘   Das im Liegenschaftskataster von 1828 im Süden der Stadt verzeichnete Gewannstück mit dem Namen ‚Lange Baindt‘ gleicht eher einem unregelmäßigen Rechteck und bewahrt nur in seinem Namen eine frühere größere Ausdehnung. Ob sich diese nach Süden in das Gewann ‚Im Grund‘ oder eher nach Westen in das Gewann ‚Im Wattenlauch‘ erstreckte, muss dabei offen bleiben. Wörtlich zu nehmen ist dagegen der Passus sita iuxta fossatum als ‚gelegen nahe bei, dicht neben dem Graben‘. versus ecclesiam ist zu lesen als ‚zur Kirche hin‘.

Das sprichwörtliche i-Tüpfelchen für die ‚Lange Baindt‘ als den Ort, wo sich diu Biunde der Herzoge von Teck befand, liefert die lateinische Präposition versus. Bezogen auf fossatum löst sich die Mehrdeutigkeit der Ortsbeschreibung auf: „der Weingarten bei Owen, der sich unmittelbar neben bzw. in nächster Nähe zum Graben befindet, welcher zur Kirche hin zieht“. Für diese Lesart von vinea nostra sita iuxta fossatum apud Owen versus ecclesiam, que vulgariter dicitur diu Biunde erfüllt die ‚Lange Baindt‘ im Süden der Stadt alle Kriterien.(10)

Die Existenz einer Kirche in der Unterstadt von ➤ Owen bereits in der Zeit der fränkischen Landnahme und mit einem nachfolgenden romanischen Vorgängerbau zur ➤ Marienkirche gilt als sicher. Als ebenso gesichert darf angenommen werden, dass schon früh eine aus der Talaue auf den prominenten Hangsporn, auf dem die Oberstadt liegt, ausgreifende Besiedelung der Oberstadt erfolgte. Die Topografie bot sich für die Herzöge von Teck wie selbstverständlich für die Gründung und den Bau einer Stadt an, konnten sie damit doch auch die Verbindung aus dem Lenninger Tal nach Beuren ins Neuffener Tal kontrollieren.

Kritisch zu sehen ist das lateinische Wort fossatum. Zum einen kann es sich dabei lediglich um einen wasserführenden Graben handeln, der vom ‚Klaffer‘ und ‚Bol‘ zur Lauter hin zieht. In der heutigen Form ist dies der ehemalige südseitige Stadtgraben. Zum anderen kann es sich aber auch um einen Befestigungsgraben handeln, zu dem dann auch ein aus dem Grabenaushub erbauter Wall mit Palisaden oder eine Mauer zu denken wären.(11) Träfe letzteres zu, so wäre ein Datum für die Stadtgründung Owens in der Zeit Konrads I. (ante quem 1249), eventuell auch in zeitlicher Nähe zur um 1220/30 erfolgten Stadtgründung ➤ Kirchheims anzunehmen.

Die Verleihung des Stadtrechts an Owen ist urkundlich nicht belegbar, sodass eine abschließende Feststellung dazu offen bleiben muss. Bemerkenswert ist jedoch, dass der verstorbene Historiker und Archivar Meinrad Schaab 1979 in einer Untersuchung zu ‚Städtlein, Burg-, Amts- und Marktflecken Südwestdeutschlands‘ zu Owen anmerkt, dass es 1276 stat sei.(12)

‚diu Biunde‘ war persönlicher Besitz der Herzöge von Teck

Der Weingarten, gemeinhin ‚die Biunde‘ genannt, war Hausgut der Herzöge von Teck. Ein Pfand aus dem persönlichen Besitz der Herzöge hat damit einen ganz besonderen, eigenen Stellenwert. Schon allein aus diesem Grund ist swigers buͤnd nicht diu Biunde. Der Dekan Heinrich hätte es nicht versäumt, auf den Umstand der Verpfändung hinzuweisen.

Das Liegenschaftskataster von 1828 verzeichnet eine ‚Baindt‘ im Norden und eine ‚Lange Baindt‘ im Süden von Owen.
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Owen mit Marienkirche und Oberem Tor, Kiesersche Ortsansichten, Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 107/7 Bd 5 Bl. 6 Bild 1

Marienkriche, Aufnahme vor 1945

Die besondere Stellung des Weinbergs zeigt sich auch im zwischen Württemberg und Teck verhandelten Kaufvertrag über Gutenberg und Owen mit Zugehörde, in dem diu Biunde ausdrücklich erwähnt wird: It[em] alz och Funken Spaͤten versetzt ist diu vorder muͤle der Meyerhof vnd die wingart ze owen die man nennet die Buͤnde vmb sechshundert pfund haller“.(13) Ferner fordert Graf Eberhard von Württemberg die Auslösung aller Pfandschaften und die von ihm übernommenen Schulden von Herzog Friedrich von Teck bis zum 23. April 1387. Wie zu erwarten war, war der Herzog dazu nicht in der Lage und so ging die gesamte ehemalige Herrschaft Teck in das Eigentum von Württemberg über.


Anmerkungen
(1)Die Urne, lat. urna f., war ein antikes römisches Volumenmaß. Mehr dazu: ➤ Urna (Volumenmaß) und ➤ Maße und Gewichte.
(2)Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hrsg. von der Staatlichen Archivverwaltung / Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, 8. Bde., Stuttgart 1974-83; hier: Bd. 7, S. 342 f., Schaiblishausen. – Vgl. Immo Eberl, Der Alb-Donau-Kreis Bd. 2 Sigmaringen 1992, S.181. Ders., Die Grafen von Berg, ihr Herrschaftsbereich und dessen adelige Familien, in: Ulm und Oberschwaben, Mitt. d. Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben 44, 1982 S.29-171. – Die Formulierung in der Urkunde drückt es unmissverständlich aus: Er [Konrad I.] gab Rilindis in die Ehe und verheiratete sie mit dem Ritter Bernher von Tamiat.
(3)Brockhaus, Bd. 5 (1968), Lemma: Eimer.
(4)Kölnische Mark: Edelmetallgewicht für Silbermünzen, die Mark zu 234 g. – Zur Kaufkraft: ➤ Nominale und ihre Kaufkraft.
(5)Mundschaft, Vormundschaft, in der rechtshistorischen Literatur überwiegend Munt: Herrschafts- und Schutzgewalt über Personen und Sachen, Vormundschaft eines Herrn, des Königs, auch des Ehemannes, der den ihm Anbefohlenen oder sich ihm Unterwerfenden Rechtsschutz bietet; ➤ Wörterbuchnetz: DRW.
(6)Württembergisches Urkundenbuch, Bd. VI, Nr. 1620 und 1627 sowie Bd. XI, Nr. N5646.
(7)Grams et al., 200 Jahre Landesvermessung und Liegenschaftskataster. Der Fachbeitrag ist digital verfügbar unter ➤ zum Betrag.
(8)Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Urkundensignatur: A 493 U 345.
(9)Rolf Götz, Vergessene Kirchen in Kirchheim unter Teck und Owen. Zur Lokalisierung und Identifizierung vorreformatorischer Kirchen und Kapellen, in: Schriftenreihe des Stadtarchivs Kirchheim unter Teck, Band 15 (1992), S. 67. Ders., Ein vergessenes Patrozinium – zur Geschichte der Bernhardskapelle, in: Bernhardskapelle Owen, hg. vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart 2005 (Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Heft 2), S. 8. – Die Übersetzung leidet vor allem daran, dass die Klammerstellung für apud Owen sowie das Adverb iuxta und die Präposition versus gründlich missverstanden werden.
(10)Wird versus dagegen auf den Weingarten bezogen, erstreckt sich dieser in das ‚Wattenlauch‘ hinein und ebenfalls zur Kirche hin.
(11)Mittellateinisches Wörterbuch bis zum ausgehenden 13. Jahrhundert, hrsg. von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 4, Lemma: fossa, fossatum.
(12)Meinrad Schaab, Städtlein, Burg-, Amts- und Marktflecken Südwestdeutschlands in Spätmittelalter und früher Neuzeit, in: Zentralität als Problem der mittelalterlichen Stadtforschung, hg. von Emil Neynen (1979), S. 223. Schaab nennt irrtümlich die Jahreszahl 1275; er bezieht sich auf die ➤ Beschreibung des Oberamts Kirchheim, S. 244, wo Owen bereits im 13. Jahrhundert als ummauert beschrieben ist.
(13)Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 602 Nr. 9613 = WR 9613, 1385 Oktober 29 und Vidimus, Pergament von 1389 und 1423. – Rolf Götz, Die Herzöge von Teck. Herzöge ohne Herzogtum. Schriftenreihe Stadtarchiv Kirchheim unter Teck, Band 33 (2009), S. 58-70 (Friedrich III.).

Bildnachweise: Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Urkundensignatur: A 493 U 340, Headerbild: Ausschnitt, Rotfärbung der Schrift in Zeile 2 und 3. Seitenbereich: Rückseite der Urkunde A 493 U 340 als Ausschnitt und Vergrößerung. – Ausschnitte aus dem Liegenschaftskataster Owen 1828 und Vergrößerungen, Landratsamt Esslingen, Amt für Geoinformation und Vermessung, Karten NO VII 26 und NO VII 27.