In der hoch aufragenden Stadtmauer am Törlesrain findet sich weit oben und mit bloßem Auge nicht leicht zu erkennen ein Stein, der seit Jahrzehnten Rätsel für seine Deutung aufgibt. Der Heimatforscher Rudolf Locher bot dafür noch Folgendes an:
A[nn]O 1664
B[althas].B[rigell].C[onrad]D[ürr/urst].C[aspar]D[ietrich].GR[uel] Dass es auch eine andere und plausiblere Deutung gibt, hat nun unser Mitglied Fritz Nuffer herausgefunden. Die unten stehende Abbildung macht seine Lösung anschaulich.
Owen
Burgermeister Rechnung Conradt Dursten, Und Georg Rentzen Beede Burgermeister von Martini Anno 1663 biß Martini Anno 1664 |
Der Stein erinnert mit seiner Inschrift daran, dass im Jahr 1664 die Stadtmauer am Rotlehenweg bei „Hanß Däschlers Hauß“ eingestürzt und mit großem Aufwand wieder hergestellt wurde. Zugleich lenkt er aber auch den Blick zurück in die Geschichte Owens, die im 16. und 17. Jahrhundert ziemlich turbulent war.
Die Erinnerung an die Verheerungen im 30-jährigen Krieg war noch lebendig und die Umtriebe des französischen Sonnenkönigs, Ludwigs XIV., verhießen für die Zukunft nichts Gutes. Vielleicht war im öffentlichen Gedächtnis auch das Jahr 1519 noch lebendig: Am 20. August 1519 ließ Herzog Ulrich von Württemberg(1) „eine Abteilung von 40 Reitern und 800 Mann zu Fuß, denen sich auch Bürger von Kirchheim anschlossen, gegen Owen vorrücken. Allein diese sind von den von Owen also abgetrieben worden, daß ihrer darob viel hart beschädigt und ohngeschaffen Sachen müssen abziehen.“ Es war also angeraten, die Wehrhaftigkeit der Stadt zu sichern und die eingestürzte Mauer schnell wieder in Stand zu setzen. In den Bürgermeisterrechnungen findet sich die detaillierte Abrechnung für den Wiederaufbau der Stadtmauer.
Die Stadtmauer war auf eine Länge von 80 württembergischen Schuh(2), also knapp 23 Meter eingefallen. Sie musste bis zu einer Höhe von beinahe 7 Metern und in einer Dicke von mehr als einem Meter wieder aufgemauert werden. Sie wurde „bestochen“, das heißt mit einem verbürsteten Kalkputz versehen, und die Krone mit Ziegeln gedeckt. Die Kosten dafür beliefen sich auf 60 Gulden. Es waren wohl auch noch Sanierungsarbeiten für „andere Bauweßen“ notwendig, sodass sich die Gesamtausgaben schlussendlich auf 94 Gulden 34 Kreuzer beliefen.
Die Kosten aus heutiger Sicht betrachtet scheinen so exorbitant nicht gewesen zu sein; um 1700 hatte ein Gulden(3) eine ungefähre Kaufkraft von 40 bis 50 Euro bezogen auf das Jahr 2009. Der Wiederaufbau der Mauer hätte danach nur 2.400 resp. 3.000 Euro gekostet bzw. es wurden zwischen 3.760 und 4.700 Euro ausgegeben. Die bloße Betrachtung der Münzrelation schafft jedoch ein Problem: welche Kaufkraft hatte dies historische Währung zu welcher Zeit und in welchem geografischen Raum?
Sieht man davon ab, dass es im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nicht nur unterschiedliche, aber immer auch konvertierbare Währungen wie Gulden, Taler und Heller gab, gab es eben auch unterschiedliche Münzräume, in denen zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Münzfüße(4) galten. Die folgenden Beispiele sind daher mit der gebotenen Vorsicht zu betrachten:
„Ein Meister des Zimmer- oder Maurergewerbes verdiente bis 1763 im Sommer 24 Kreuzer am Tag, die Gesellen 22 Kreuzer und zwischen 15 und 18 Kreuzer ein Lehrjunge. Ein Pflasterermeister erhielt 26 Kreuzer pro Tag. Bis 1752 bekam ein Tagelöhner 20 Kreuzer am Tag, dann wurden in den nächsten zehn Jahren nur noch 18 Kreuzer bezahlt. […] In Nürtingen wurde 1761 von Oberamtmann Faber eine Untersuchung zur Arbeits- und Lebenssituation der Armen erstellt. Bei einer Beschäftigung von 265 Tagen im Jahr kam ein Tagelöhner bei 12 Kreuzer Taglohn auf 53 Gulden. Mit Spinnen konnten Männer wie Frauen 23 Gulden 45 Kreuzer verdienen. Bei Vollbeschäftigung erhielt eine Tagelöhnerin das Jahr über insgesamt 38 Gulden.“(5)
Zum Vergleich, weil historisch näher an der Owener Bürgermeisterrechnung, die Angaben für das Fürstbistum Münster(6) für die Jahre 1650 bis 1678:
Tageslöhne
Schneiderknecht: 3½ Schillinge Landarbeiter: 4 Schillinge Schweinehirt: 4 Schillinge Zimmermannsknecht: 6¼ bis 7 Schillinge (in Kriegsjaren 5½ Schillinge) Schneidermeister (13 Stundentag): 7 Schillinge Bauarbeiter und Maurer: 7 Schillinge Schäfer: 7 Schillinge Dachdecker: 8 Schillinge Schreinemeister: 9 Schillinge |
Preise
1 Pfund Käse: 1 Schilling 1 Kanne Wein: 7 Schillinge 1 Schinken: 14 Schillinge 1 Huhn: 1½ bis 2 Schillinge 1 Kalb: 28 Schillinge 1 Ferkel: 14 Schillinge 1 fettes Schwein: 140 Schillinge 1 Ochse: 84 Schillinge 1 milchgebende Kuh: 280 Schillinge 1 Mutterpferd: 280 Schillinge 1 Holzeimer: 4 Schillinge 1 Paar neue Leinenhosen: 3 Schillinge |
Kurz gesagt: Ein Bauarbeiter oder Maurer kam auf ein Jahreseinkommen von rund gerechnet 30 Gulden und konnte sich davon – wenn er denn wollte – jeden Tag eine Kanne Wein oder jeden zweiten Tag einen Schinken kaufen. Oder anders ausgedrückt: Die 60 Gulden, die die Stadt Owen dem Maurer Hannß Fürnkorn bezahlte, entsprachen in etwa einem Einkommen über zwei Jahre hinweg. Zu bedenken ist jedoch: Wir wissen nicht, wie lange der Maurer für seine Arbeit brauchte, ob er Gehilfen und Materialien zu bezahlen hatte (was wahrscheinlich ist, denn es scheint sich dabei um ein Gewerk zu handeln) und nicht zuletzt, dass in diesem Betrag auch die Rücklagen für die arbeitslose Zeit in den Wintermonaten enthalten war. Denn Tarifverträge und eine Arbeitsgesetzgebung gab es noch für Jahrunderte nicht.
Es war also ein nicht unerheblicher Betrag, den die Stadt Owen für die Wiedererrichtung der eingefallenen Stadtmauer bezahlte. Und um es noch einmal hervorzuheben: Ein Maurer im Jahr 1664 dürfte mit einem Maurer der heutigen Zeit zu vergleichen sein. Sein Jahreslohn liegt im Schnitt bei 35.000 Euro, ist er Meister, sind es noch einmal ein paar Tausender mehr. Und damit verrät der Stein in der Mauer noch etwas – er ist ein Zeichen des Stolzes der Stadt Owen und ihrer beiden Bürgermeister. Stolz auf die Wehrhaftigkeit der Stadt in kriegerischen Zeiten und Stolz auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, um diese Stellung im Tal zu bewahren. Darum setzten sich die Bürgermeister auch selbst ein Denkmal mit dem Akronym ihrer beider Namen: Conrad Durst und Georg Rentz.
↑ (1)Herzog Ulrich von Württemberg (* 8. Februar 1487, † 6. November 1550) kam 1518 in die Reichsacht und wurde vom Schwäbischen Bund aus seinem Land vertrieben. Er unternahm mehrere erfolglose Versuche, sein Land zurück zu gewinnen. Owen schlug sich auf die Seite des Schwäbischen Bundes. Als Ulrich 1534 die Herrschaft wiedererlangte, soll er willens gewesen sein, Owen seine Ungnade durch Abbrechung der Stadtmauern fühlen zu lassen, wozu es jedoch dann doch nicht kam. Paul Rooschüz, Owen. Seine Geschichte und seine Denkwürdigkeiten. Stuttgart 1884, S. 16-18.
↑ (2)1 württembergischer Schuh entspricht 28,64 cm.
↑ (3)Der Gulden bezeichnete ursprünglich eine Goldmünze, später aber auch eine Recheneinheit mit der international gängigen Abkürzung fl. oder f. Der Taler war eine europäischen Silbermünze im Wert eines Guldens, der im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zunächst unter der Bezeichnung „Guldengroschen“ als Zahlungsmittel diente. Dazu kam noch die Hellerwährung mit 20 Schillingen bzw. 240 Heller für ein Pfund Heller, das aber auch zu 43 Kreuzern gerechnet wurde.
↑ (4)Der Münzfuß ist eine offizielle Bestimmung eines Münzherrn, wie viele Münzen einer Sorte (gleicher Nominalwert) aus einer Gewichtseinheit Edelmetall („Münzgrundgewicht“) geschlagen werden sollen. Der Münzfuß legt damit fest, welche Menge eines Edelmetalls (Feingehalt) in einer bestimmten Münze enthalten sein soll.
↑ (5)Petra Schad: Buchbesitz im Herzogtum Württemberg im 18. Jahrhundert am Beispiel der Amtsstadt Wildberg und des Dorfes Bissingen/Enz. Stuttgart 2002 (Diss.), S. 55-56. – Die Münzbezeichnungen fl für Gulden und xr für Kreuzer wurden zur leichteren Lesbarkeit umgeschrieben.
↑ (6)Punktuelle Beispiele für Geld und Kaufkraft ab 1450.
↑ (7)Die Abbildungen der digitalisierten Texte des Stadtarchivs Owen sowie deren Transkription unterliegt dem urheberrechtlichen Schutz nach CC Creativ Commons.