Eine mögliche Erklärung findet sich beim Historiker Martin Crusius (1524-1607)(1) in seiner „Schwäbischen Chronik“. Er berichtet, dass das Nonnen-Kollegium zu Kirchheim den Bischof von Konstanz inständig bat, er möge ihnen die Regul des H. Augustini zur Vorschrifft ihres Wandels angedeyhen lassen. Das heißt wohl, dass die Kirchheimer Nonnen zwar in einer klösterlichen Gemeinschaft lebten, sich aber um ihre Sicherheit sorgten, weil sie von der Außenwelt oft als geschmähte und verhasste ➤ Fratricellos, ➤ Beghardos und Beginen gesehen wurden, die ohne einer gewissen Vorschrifft zu folgen ihr Leben anzustellen pflegten: weilen man auf diese Weise GOtt weiter besser mit freyem Geist dienen koͤnnte. Allein dergleichen Leute waren bey andern sehr verhaßt, so viel auf eine Vorschrifft einer gewissen Auffuͤhrung hielten. Und daher kame es, daß einige Bischoͤffe dahin antrugen, man sollte dergleichen Collegia, so sich besagte Freyheit heraus naͤmen und gefallen liessen, schleiffen. Das Kirchheimer Nonnen-Kollegium entging diesem Schicksal und bekam im Jahr 1247 seine Regel des hl. Augustinus; ein Beweis, dass es in Owen Beginen gegeben hätte, ist dies aber nicht.
Crusius führt weitere Beispiele an(2), aus denen ersichtlich wird, dass die Annahme der Regel des hl. Augustinus für die Schwesterngemeinschaften nicht automatisch zum Verlust des Laien-Standes führte. Sie bot jedoch einige Vorteile: der Beschuldigung der Zügellosigkeit und Unsittlichkeit wird der Boden entzogen, Schutz vor Anfeindungen und physischen Gefährdungen, die Option auf eine spätere Inkorporation in einen Orden, geistliche und seelsorgerische Betreuung. Und dies war wohl auch das Bindeglied zwischen Beginenklause und Peterskapelle.
1348 Stiftung einer Jahrzeit am Altar der Peterskapelle In diesem Jahr beurkundet Dekan Heinrich von Owen eine Jahrtagsstiftung für seinen verstorbenen Oheim, den Esslinger Kaplan Albrecht „genannt von Owen“, an die Messpfründe der Peterskapelle.(3a) Eine Urkunde von 1452 hält fest, dass der frúmesser zu St. Peter nicht nur die missa primaria zu halten hat, sondern auch in der Pfarrkirche bei den dortigen Messfeiern, den Tagzeiten und der Vesper mitwirken sollte.(3b) Die Seelsorge für die Beginen in der Klause kann somit schon von einem sehr frühen Zeitpunkt an angenommen werden, vorausgesetzt, eine Beginenklause bestand zeitgleich mit der Peterskapelle.


1483 April 1 Bittgesuch [wie 1465] zugunsten des Hauses der Schwestern, die der Regel des hl. Augustinus folgen [OSA]. Das Haus befindet sich an/bei [annexam] der St. Peterskapelle vor den Stadtmauern von Owen und ist ruinös. Die Erlaubnis wird für ein Jahr erteilt.
1489 November 16 Bittgesuch [wie 1465] für die Klause [inclusorium] vor den Stadtmauern von Owen. Die Erlaubnis wird für ein Jahr erteilt.
1430 Verkauf einer Gült aus einem Baumgarten Die Beginenklause wird in einer Urkunde(4) zum ersten Mal historisch greifbar: Am 25. März 1430 verkaufen die Spitalmeister von Kirchheim drei ➤ Simri Öl ➤ Gült um 34 lb. h. [➤ Heller] an den Heiligen zu Jesingen usz ainem bon // gart zuͦ Owen gelegen der ainhalb stost an sant peters capell vnd anderhalb an dú clusim vnd an vnser frowen guͦter. Zur Lokalisierung ergibt sich daraus: Der Baumgarten liegt in der Vorstadt und erstreckt sich auf der einen Seite (einhalb) bis an die Peterskapelle. Die andere Seite (anderhalb) reicht bis zur Klause (an dú clusim) und bis zum Areal der Marienkirche (an vnser frowen guͦter), dem alten Friedhof. Diesen Ortsangaben zufolge könnte sich die Klause südlich der Peterskapelle in der südöstlichen Ecke (magentafarbener Punkt) der Ummauerung des Klosterareals befunden haben.
Damit kann, mit gebotener Zurückhaltung, der Versuch einer Lokalisierung der Beginenklause gemacht werden. Sie stand entweder „westlich von der Kirche, da wo jetzt die Scheuer steht, oder nördlich im jetzigen Grasgarten“, wie Paul Rooschüz(5a) schreibt. Mit der Kirche ist allerdings nicht die Marienkirche (roter Punkt), sondern die aus der Peterskapelle hervorgegangene nachmalige Klosterkirche St. Peter, das heutige „Schlößlespfarrhaus“ (blauer Punkt), gemeint. Das Gebäude westlich (gelber Punkt) davon ist in der Urnummernkarte NO VII 26 von 1828(5b) als Scheuer bezeichnet. Unter dieser befanden sich zwei gewölbte Keller und die dicken Grundmauern (auf der Nordseite etwa 2,6 m dick) waren wohl ursprünglich die Fundamente eines größeren Gebäudes. Im nördlich gelegenen Grasgarten (grüner Punkt), in der Karte als unbebautes Areal gezeichnet, wo beim Graben Mauersteine, Ziegel und andere Hinterlassenschaften gefunden werden. Hier stand das sogenannt „Meiereigebäude“, das nach Rooschüz 1671 aus einer bestehenden Scheuer hervorging und nachweislich 1819 abgebrochen wurde. Wie sich zeigt, taugen beide Gebäude nicht dazu, eine genaue Ortsbestimmung für die Beginenklause vorzunehmen.(5c)
Die Beginenklause ist eine armselige Behausung Die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 15. Jahrhundert(9) verzeichnen drei Petitionen, aus denen hervorgeht, dass die ökonomische Basis der Beginen prekär war. 1465 ist die Klause in einem so ruinösen Zustand, dass sie dringend renoviert werden muss. Um die Kosten decken zu können, bittet das Schwesternkollegium den Konstanzer Bischof ➤ Burkhard II. von Randegg († 13. April 1466) um die Erlaubnis, Almosen sammeln zu dürfen, der die auf ein Jahr begrenzte Erlaubnis dafür am 1. September erteilt. Die Baumaßnahmen halten nicht lange vor. Eine gleiche Erlaubnis wird am 1. April 1483 und noch einmal am 16. November 1489 von Bischof ➤ Otto IV. von Sonnenberg (* vor 1452; † 21. März 1491) erbeten und erteilt.
Die Petitionen werden unter dem Titel monasterium [= Kloster] für ein ➤ inclusorium in Owen OSA. ruinosa oder domum sororum OSA. annexam capelle S. Petri extra muros op. Owen ruinosam verzeichnet. Zusammen mit dem Ordenskürzel OSA = Ordo Sancti Augustini wird damit der Status der Beginen als semiklösterliche Schwesterngemeinschaft unterstrichen: Die Beginen der Owener Klause lebten, so wie die Schwestern des eingangs erwähnten Nonnen-Kollegiums in Kirchheim, nach der Regel des hl. Augustinus, pflegten also eine klösterliche Lebensweise. Sie hatten jedoch kein Ordensgelübde abgelegt. Und die Klause ist in einem ruinösen Zustand.
Verwirrung um die Meisterin Barbara Für das Jahr 1460 berichtet der Archivar und Geschichtsschreiber Christian Friedrich Sattler von einem Skandal. Die Meisterin der Klause, eine gewisse Barbara, vormals eine Klausnerin zu Hermaringen, wurde von ➤ Graf Ulrich V. (* 1413; † 1. September 1480) abgesetzt (in Sattlers Diktion: „abgeschafft“), weil unter ihrer Aufsicht unter den Schwestern ‚Zuchtlosigkeit‘ überhandgenommen hatte. Auf Fürbitte der Gräfin Agnes von Helfenstein(6) wurde sie wieder und auf Lebenszeit eingesetzt. Der Obrigkeit von Owen wurde die Weisung gegeben, auf die Aufführung der Schwestern in der Klause und vor allem auf die Meisterin der Klause ein wachsames Auge zu haben. Vor allen Dingen sollten sich die Meisterin und ihre Mitschwestern eines „abgescheidenen geistlichen Lebens befleissen und allen Unfug aus ihrer Clausen verbannen“.(7)
Investur der Meisterin Barbara So eindeutig, wie von Sattler berichtet, ist die Sache allerdings nicht. In Graf Ulrichs „Bestetigungs=Brief“ liest es sich etwas differenzierter. Bestätigt wird, dass Barbara, die ehemalige Klausnerin zu Hermaringen, auf Bitten der Gräfin und „ouch begeren vnd anbringen dero von owen zu der clusen daselbs“, Meisterin der Klause sein soll, nämlich: „das Sie in der genanten clusen des gemelten flecken owen Ir leptag vnd zit als ein meisterin beliben vnd sin sol“. Das kann man auch so verstehen, dass die Bewohnerinnen der Owener Klause ebenfalls wünschten, dass Schwester Barbara ihre Meisterin sein sollte. Kein Wort von Absetzung und gnädiger Wiedereinsetzung. Die Weisung an Amtmann und Gericht von Owen, ein wachsames Auge auf die Klause zu haben, gilt für die Zukunft: „Ob sich aber gebe, das in kunftigen ziten“ die Meisterin der ‚Zuchtlosigkeit‘ nicht wehren oder diese der Obrigkeit nicht melden würde und Graf Ulrich davon erfahren sollte, nur dann „mugen wir die gemelten swester barbaren vnd meisterin vß der obgeschriben clusen verwisen vnd der meisterye alda entsetzen“.(8)
Die Beginenklause wird ein Kloster Bereits 1479 hatte ➤ Graf Eberhard im Bart (* 11. Dezember 1445 in Urach; † 25. Februar 1496 in Tübingen) die früheren Tübinger Sammlungsschwestern (Beginen) dazu bewegt, Augustinerinnen zu werden. Im Sommer 1495 verlegt er, infolge immer dringlicher werdenden Bitten der Nonnen, das Augustinerinnenkloster St. Ursula aus der unruhigen und für ein geistliches Leben wenig geeigneten Stadt Tübingen nach Owen und vereinigt es mit der Owener Klause. Er übergibt den Tübinger Nonnen „nit allein das gemelt Schwester=Hauß in der Vorstatt zue Owen / sonder auch Sanct Peters Capellen dabey gelegen vnnd die Caplaney darinn gestifft der Lehenschafft vnns zuestett mit allen jren Zinsen Renten Guͤlten Guͤtteren und Zuegehorden“, die Klause und deren Bewohnerinnen sollen „ingegeben zuegefuͤgt vnnd incorporiert“ werden, damit „daselbs ein Frawen Closter Sanct Augustins regulierten Orden inn Sact Peters Namen zue vnd vffgericht“ werde. Die Urkunde verrät den wahren Charakter der ‚Vereinigung‘: die Beginen werden mit den Tübinger Augustinerinnen assimiliert.(10)
Die Tübinger Nonnen kommen salopp gesagt ‚mit Sack und Pack‘ nach Owen, sie werden „mit aller jr Habe vnnd Guͤttern dahin transferiert“ [Besold, S. 564]. Da beide Gemeinschaften bereits nach der Augustiner-Regel leben, fällt die Integration nicht schwer, für die Owener Beginen ist dies sogar von Vorteil. Sie legen den prekären Beginen-Status ab und treten in einen regulären Klosterkonvent ein. Alle aus der Owener Klause, die von diesen gravierenden Änderungen betroffen sind, stimmen zu: Die Vorsteherin und die Schwestern, die ja schon nach der Augustiner-Regel leben, auch der Kaplan der Kaplanei zu St. Peter, Petrus Merckhlin, und der Pfarrer der Stadt, Niklaß Sattler. Für die Schwestern und den Kaplan siegelt die Stadt Owen, der Pfarrer hängt sein eigenes Siegel an die Urkunde.
Probleme machen die räumlichen Verhältnisse. Die Beginenklause ist zu klein, und dazu noch in einem erbärmlichen Zustand. Abhilfe schafft eine vermeintliche päpstliche Bulle vom 16. Mai 1495, in der Papst Alexander VI. (* 1. Januar 1431; † 18. August 1503) allen, die am Bau und der Ausstattung des neuen Klosters und an der Renovierung der bestehenden Gebäude mitarbeiten, einen Ablass von 100 Tagen auf auferlegte Bußen gewährt.(11)

Zusammengefasst: Ursprung und Ende der Beginenklause Der Ursprung der Owener Beginenklause liegt, wie eingangs gezeigt, im geschichtlichen Dunkel. Es ist jedoch möglich, dass es ähnlich dem erwähnten Kirchheimer Nonnen-Kollegium eine semireligiöse Schwesterngemeinschaft in Owen gab. Erstmals urkundlich fassbar wird die Klause im Jahr 1430 und erscheint ein letztes Mal 1495 als „Schwester=Hauß in der Vorstatt zue Owen“ im ‚Translations-Brief‘ des Grafen Eberhard im Bart. Mit diesem endet die Geschichte der Owener Beginenklause. Die Schwesterngemeinschaft wird in den von Tübingen übersiedelnden Augustinerinnen-Konvent inkorporiert, die Klause weicht einem neuen Klostergebäude. Aus der St. Peterskapelle wird eine ordentliche Klosterkirche. Ob die jämmerliche Behausung der Beginen abgerissen wird, um Platz zu schaffen, oder ob sie repariert und umgenutzt wird, ist weder aus der Urkunde Graf Eberhards noch der vermeintlichen päpstlichen Bulle „de novo“ zu entnehmen.(12) Die Zeiten überdauert hat auch das Kloster nicht; die Erinnerung lebt fort im „Schlösslespfarrhaus“, der ehemaligen Klosterkirche.
↑ (2)Crusius Bd. 1, S. 806: das Nonnen-Kollegium zu Kirchheim wurde im Jahr 1267 dem Prediger-Orden inkorporiert. Das Kloster Gnaden-Zell erhielt 1252 vom Bischof von Konstand die Regel des Hl. Agugustin und unterwarfen sich 1278 dem Prediger-Orden, im selben Jahr die Nonnen des Klosters Stetten. Der Prediger-Orden (lateinisch Ordo (fratrum) Praedicatorum (Ordenskürzel OP) ist der römisch-katholische Orden der Dominikaner.
↑ (3ab)Landesarchiv Baden-Württemberg/Hauptstaatsarchiv Stuttgart [im Folgenden: HStAS]: a) A 493 U 345 [1348 Juli 3]. Eine Messpfründe ist eine Stiftung in Form von Geld oder Grundbesitz, die den Lebensunterhalt eines Priesters sichert, der im Gegenzug zu regelmäßigen Lesungen einer Messe, hier der Frühmesse, verpflichtet ist. b) Urkunde A 602 Nr 9861 = WR 10190 [1452 Oktober 11]. Die Urkunde bezeichnet den frúmesser als pfaff, eine Investitur auf den Altar St. Petri ist nicht bekannt.
↑ (4)HStAS, Urkunde A 602 Nr 9861 = WR 9861. – Mit dem „Heiligen zu Jesingen“ ist die dortige Kapelle gemeint.
↑ (5abc)a) Zur Geschichte der Peterskapelle und dem aus der Beginenklause hervorgegangenen Kloster vgl. Paul Rooschüz, Owen. Seine Geschichte und seine Denkwürdigkeiten, Stuttgart 1884, S. 136-138. Ebenso Rolf Götz, Vergessene Kirchen in Kirchheim unter Teck und Owen – Zur Lokalisierung und Identifizierung vorreformatorischer Kirchen und Kapellen, in: Schriftenreihe des Stadtarchivs Kirchheim unter Teck, Bd. 15 (1992), S. 57-61. b) Landesarchiv Baden-Württemberg/Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 68 VI Nr 593. c) Die westlich gelegene Scheuer bestand wohl noch in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts. Rooschüz (S. 138) kann nur so verstanden werden, dass er noch Gelegenheit hatte, die Keller zu begehen. Das Gebäude, aus dem das nördlich gelegene „Meiereigebäude“ hervorging, war nach Rooschüz (S. 139) schon vor 1671 eine Scheuer und keinesfalls das Kloster.
↑ (6)➤ Agnes von Weinsberg, Gräfin von Helfenstein-Wisensteig (um 1390; † 1474).
↑ (7)Christian Friedrich Sattler, Geschichte des Herzothums Würtenberg unter der Regierung der Graven (1767-68), Bd. 3, S. 272.
↑ (8)Sattler, Bd. 2, Beilage 123. „mugen wir“: Der Passus in der Urkunde lautet vollständig: „alsdann vnd sust nit, haben vnd mugen wir“. Die Verwirrung um Absetzung und Wiedereinsetzung oder Neueinsetzung der Barbara entsteht durch das Wort „haben“, das scheinbar in die Vergangenheit verweist. Es ist wohl eher dem in Urkunden dieser Zeit üblichen Sprachschwulst geschuldet. – Zitat Regest: „Graf Ulrich V. bestellt Schwester Barbara, ehemals Klausnerin zu Hermaringen, auf Bitte der Gräfin Agnes v. Helfenstein, geb. v. Weinsberg, zur Meisterin der Klause in Owen.“ Das Original der Bestätigungsurkunde vom 12. Januar 1460, WR 1460, ist 1944 im 2. Weltkrieg verbrannt.
↑ (9)Manfred Krebs, Die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 15. Jahrhundert, in: Freiburger Diözesan Archiv [FDA], 72. Band (1952) 643.
↑ (10)Christoph Besold, Virginum sacrarum monumenta in principum Würtembergicorum ergastulo litterario etc., Tübingen (1636), S. 562-565 (Vollständiger Abdruck der Urkunde). MDZ Münchener DigitalisierungsZentrum, Digitale Bibliothek. – Vgl. Götz, S. 60; Rooschüz, S. 143-145.
↑ (11)Besold, S. 564, führt eine „Bäpstliche Bull“ an, jedoch ohne das Incipit „de novo“. – Crusius, Bd. 3, S 144 f. – Vgl. Rooschüz, S.145.
↑ (12)Aus der von Crusius in der Originalausgabe Band 3, S. 503, wiedergegebenen Urkunde geht eindeutig hervor, dass es sich hier nicht um eine päpstliche Bulle, sondern um eine Kardinalssammelindulgenz, d.h. eine Ablassurkunde mehrerer Kardinäle handelt. „Dass auch eine päpstliche Urkunde vorgelegen haben muss, geht allerdings sowohl aus der Ablaßurkunde der Kardinäle, in der von einer apostolia licentia die Rede ist, als auch aus der Urkunde, die bei Besold abgedruckt ist, hervor.“ (Mitteilung vom Erzb. Archiv, Erzdiözese Freiburg) – Die vermeintliche päpstliche Bulle „de novo“ geht wohl auf die missverständliche Formulierung bei Rooschüz, S. 145, zurück. (Mitteilung vom Landesarchiv Baden-Württemberg/Hauptstaatsarchiv Stuttgart)


