Urkunde aus dem Jahr 1261

Berthold, Übelritter von Owen – ein übler Ritter?

Ritter Keie am Artushof – ein wirklich übler Bursche?

Die Nebenfigur Keie oder Keye im ‚Parzival‘ Wolframs von Eschenbach(1) wird vom Dichter selbst als missgünstig, unflätig, skrupelos, ja sogar bösartig und brutal skizziert. Er ist Ritter am Artus-Hof, hat das höfische Amt des Truchsessen (oder auch Seneschalls) inne, ist also für die Verwaltung des königlichen Haushaltes zuständig. Als der Neuling Parzival von König Artus die Rüstung des Ritters Ither fordert und Artus zunächst ablehnt, manipuliert er seinen König und erlangt dessen Zustimmung, wohl wissend, dass er damit den unerfahrenen Jüngling möglicherweise in den sicheren Tod schickt. Denn Ither wird seine Rüstung gewiss nicht freiwillig abgeben. Auch schlägt er Cunneware, eine Dame des Artushofes, zur Strafe, weil sie dem jungen Parzival überraschend zulächelt, denn von ihr wird gesagt, dass sie ihr Lachen nur demjenigen schenkt, der höchsten Ruhm auf Erden hätte. Ist da vielleicht Eifersucht im Spiel, auf einen der noch eine Zukunft vor sich hat?

Das Gegenteil ist der Fall: Keie erscheint in dieser Szene als Wahrer der höfischen Zucht und Ordnung, denn keiner am Hof regt sich darüber auf. Später wird Keie plötzlich vom Autor verteidigt als „getriwe und ellenthaft ein man“ („ein treuer und tapferer Mann“), der stets ehrenvoll handelt. Damit erscheint der Ritter Keie auf den ersten Blick als eine widersprüchliche Figur, als ein exemplarisches Beispiel für einen „üblen Ritter“. Doch taugt er damit auch als Vorbild für Berthold, den man „Übelritter“ nennt?


© Universitätsbibliothek Heidelberg, Codex Manesse, Cod. Pal. germ. 848, Bl. 149v, Herr Wolfram von Eschenbach

Was steht tatsächlich in der Urkunde von 1261?

Sprachwissenschaftliches   Die Lesung „Übelritter“ für die Schreibweise „vbolRather“ gibt Rätsel auf. In den einschlägigen Wörterbüchern(2) findet sich für „vbol“ kein Eintrag, auch lässt sich mit der Phonologie die Verschiebung von „e“ nach „o“ vor dem endständigen „L“ nicht erklären. Die Bedeutung „übel“ für „vbol = vbel“ dürfte dagegen unstrittig sein. Ähnlich verhält es sich mit „Rather“. Auch hier ist die Verschiebung von „i“ zu „a“ mit den Mitteln der Phonologie nicht zu erklären. Weder findet sich in den Wörterbuchkompendien ein Eintrag für „rither“, noch findet sich überhaupt ein Eintrag für ein Lemma mit „i“ gefolgt von einem aspirierten „T“(3), das eine Deutung als Ritter zuließe. Überlegungen, dass es sich bei Berthold um einen Mundartsprecher gehandelt haben könnte und der Schreiber der Urkunde nach Gehör schrieb oder selbst mundartlicher Sprecher war, sind Spekulation.

Kleine Namenkunde   Folgt man dem Lautstand in der Urkunde ergibt sich als Lesart „Übelrather[r]“, ein „übler Ratsherr“, aber auch „übler Rat[geb]er“. Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei „vbolRather“ um einen Beinamen handelt. Er widerspiegelt die Einschätzung der Person Bertholds durch sein soziales Umfeld im engeren wie weiteren Sinne oder aber, falls er einen solchen hatte, seines Dienstherrn. Dabei muss offen bleiben, ob der Beiname eine positive oder negative Wertung enthält. Der Beiname kann auch selbst gewählt sein, um sich im sozialen Umfeld unverwechselbar zu positionieren. Im Unterschied zum Übernamen ist der Beiname grundsätzlich ein offizieller, unverzichtbarer Namensbestandteil(4). In den Urkunden des 13. Jahrhunderts finden sich zahlreiche Beispiele für Beinamen wie Stubenritter, Klosterritter, Kühritter, Bonritter und Frauenritter, auch Steinbiss, Hasenzagel, Göler und Schülein finden sich und nicht zuletzt mit dem Präfix „vbel“: „vbellinus“, „vbelagger“, „vbelisen“ und „vbelherus“(5).


Urkunde von 1261, erste bekannte namentliche Nennung von Owen

Ausschnitt der rechten oberen Ecke der Urkunde; der Name Bertholds steht als Kürzel links in der ersten Zeile

War Berhold ein echter Ritter?

Berthold, der Übelritter von Owen, gehörte wohl kaum dem Schwertadel an, wobei mit diesem Begriff ursprünglich das berufsständische Rittertum, später der durch die Schwertleite in den Adelsstand erhobene Ritter bezeichnet wurde. Bei der Schwertleite werden dem Aspiranten als Zeichen seiner neuen Würde der Rittergürtel (das Gehenk für das Schwert) und die Sporen verliehen. In den Urkunden werden „echte“ Ritter gemeinhin mit rîtære, rîter, riter, ritter (mittelhochdeutsch) oder mit miles (lateinisch) gekennzeichnet und ein Beiname wird mit dictus nachgestellt: „Bertoldus miles dictum Goler de Ravensberg“, „Bertoldus miles dictus Salzvas“, „Hainricus miles dictus Vinko“(6). Häufiger wird jedoch der Wohnort wie bei Berthold, dem Göler genannt: „de Ravensberg“
 .

Fazit

Für den Berthold der Owener Urkunde ergibt sich damit das Folgende: Er war möglicherweise ein Dienstmann des Herzogs von Teck, aber nicht vom Schwertadel. Er trägt einen Beinamen, der ihn wie viele seiner Zeit als Person, aber auch sozial kennzeichnet und von den vielen anderen Bertholden unterscheidbar macht. Sollte er Ratsherr in Owen gewesen sein, ergäbe sich ein weites Feld für Spekulationen über die „Stadt Owen“ und ihr Gründungsdatum. Wahrscheinlicher ist für „Rather“ die Deutung „Berater“ und ebenso wahrscheinlich erhielt er diesen Beinamen, weil seine Ratschläge nicht immer die besten waren. Das allerdings kann man mit Sicherheit sagen: Berthold von Owen war kein übler, das heißt im moralischen Sinn böser Ritter wie der Truchsess Keie im ‚Parzival‘.

Bereits in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts hat sich der Name „Übelritter“ als eigenständiger Familienname verfestigt. In einer Urkunde aus dem Jahr 1348 beurkundet Dekan Heinrich von Owen, dass sein verstorbener Oheim Albrecht genannt von Owen seiner Schwestertochter, der Klosterfrau Agnes von Esslingen, ein Ewiggeld aus Wiesen und Äckern im Dettinger Tobel, aus Gärten in der Vorstadt zu Owen und vsser zwain morgen wingarten die gelegen sint ze Owen bi vbelritters bo[u]ngarten gen bruggen(7) vermacht hat.


© Universitätsbibliothek Heidelberg, Codex Manesse, Cod. Pal. germ. 848, Bl. 10r. Der Schwertträger von König Wenzel von Böhmen überreicht einem Aspiranten den Rittergürtel (unten links).

Anmerkungen

(1)Wolfram von Eschenbach, Studienausgabe, Walter de Guyter & Co., Berlin 1965.
(2)Einschlägige Wörterbücher sind über das Portal Wörterbuchnetz am Kompetenzzentrum für elektronische Erschließungs- und Publikationsverfahren in den Geisteswissenschaften der Universität Trier zu erreichen.
(3)Mit dem Begriff „aspiriertes ‚T'“ ist gemeint, dass nach dem eingtlichen [t] noch ein kleiner Luftschwall folgt, die Behauchung; steht meist am Wortanfang, gefolgt von einem Vokal. – Gleiches gilt auch für den Wortteil „Rather“. Das Lemma „rat“ erscheint in den Wörterbüchern generell ohne Aspiration; das Kompositum „rathërre“ steht dementsprechend für „Ratsherr“.
(4)Die Namenkunde geht für die mittelalterliche Zeit von (noch unfesten) Beinamen aus, welche die jeweilige Trägerperson charakterisieren (Aussehen, Beruf, Charakter) und die sich später oft zu Familiennamen verfestigen.
(5)Alle Nennungen in Urkunden beim Landesarchiv Baden-Württemberg sowie im Württembergischen Urkundenbuch online (WUB).
(6)WUB, Nr. 1218, 1315, 1873.
(7)Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 493 U 345, 1348 Juli 3 (Ulrichs Abend).

Bildnachweis, Headerbild: Württembergische Landesbibliothek, HB XV 5, fol. 37r. Nikolaus Ochsenbach, Ansichten württembergischer Burgen und Schlösser, nach 1620, Ausschnitt.
Bildnachweis Urkunde: Generallandesarchiv Karlsruhe, 4 Nr. 7053 [Eigentum: Haus Baden].